Glossary entry

Spanish term or phrase:

antecedente dominial

German translation:

bisherige Eigentumsverhältnisse

Added to glossary by Karin R
Aug 29, 2020 19:32
3 yrs ago
10 viewers *
Spanish term

antecedente dominial

Spanish to German Bus/Financial Real Estate
es geht um einen Punkt im Grundbuchregister in diesem Sinne:

Antecedente Dominial: Se anotan los antecedentes del predio. Por ejemplo, si este deriva de un inmueble de mayor extensión, aquí se precisará dicha situación. - Descripción del inmueble: Se anotan las características físicas y descripciones del bien inmueble, como ubicación, área del terreno, etc.

gibt es da vielleicht einen passenden deutschen Begriff?

dieselbe Frage wurde vor 10 Jahren schon mal gestellt, blieb aber ohne Antwort, vielleicht habe ich ja jetzt Glück

Discussion

Martin Kreutzer Aug 31, 2020:
–Antecedente dominial: Se detalla los antecedentes de la propiedad.

Antecedente Dominial: En esta sección se anotan los antecedentes del predio. Por ejemplo, el nombre del actual y los anteriores propietarios, si deriva de un inmueble de mayor extensión, etc.
-->Teilungserklärung

a) Antecedente dominal: Urbanización inscrita a fs. xxx del tomo yyy
La anotacion de la independización corre a fs. zz del tomo aa
-->Teilungserklärung

...y marginando en la misma que el inmueble es parte de la mayor superficie que consta en el antecedente dominial...

Estudiar, analizar e investigarlos aspectos relacionados al proceso de regularización dominial, y el rol social del agrimensor. Asimismo, deberá investigar y analizar el marco legal de la Argentina, disponible para efectuar la regularización dominial en sectores vulnerables de la sociedad.
--> Illegale Immobilien legalisieren

Fazit: Es geht um vorherige (geklärte oder nicht geklärte) Eigentumsverhältnisse


Martin Kreutzer Aug 31, 2020:
@Adrian_3 Bezüglich: "Nur die Fragestellerin - die bereits die gleiche Frage mit anderer Rechtsschreibung gestellt und beantwortet bekommen hatte - weiß den Inhalt dieses 'Punktes'."
Ich weiß ihn auch: "Se anotan los antecedentes del predio. Por ejemplo, si este deriva de un inmueble de mayor extensión, aquí se precisará dicha situación.
Martin Kreutzer Aug 31, 2020:
@Adrian_2 4. Einen spanischen Rechtsbegriff (frei erfunden), der im deutschen Sprachraum nicht existiert, durch einen deutschen Rechtsbegriff zu ersetzen, der mit dem Thema absolut nichts zu tun hat, ist ein grober Fehler.
5. Der Kontext gibt Aufschluss: "Por ejemplo, si este deriva de un inmueble de mayor extensión, aquí se precisará dicha situación." d.h., unter der Rubrik Vorherige Art des Eigentums oder Vorherige Eigentumsverhältnisse wird vermerkt, ob die Immobilie beispielsweise das Ergebnis einer Teilungserklärung ist. Dass solche Ereignisse in einem deutschen Grundbuch keine eigene Rubrik haben, bedeutet nicht, dass man sie einfach weglassen kann. Gemäß der Gliederung eines deutschen Grundbuchs würden Vermerke über vorherige Eigentumsverhältnisse unter dem Punkt a. Eigentum vermerkt (anotar).
a. Eigentum; b. Dienstbarkeiten; c. Grundlasten; d. Grundpfandrechte; e. Vormerkungen; f. Anmerkungen.
Fazit: wenn man diesen Begriff unbedingt in eine deutsche Rubrik zwängen will, dann wäre EIGENTUM die richtige Rubrik, aber auf keinen Fall ein Grundbuchauszug.
Martin Kreutzer Aug 31, 2020:
@Adrian_1 1. Bezüglich: 'Se anotan *los antecedentes* del predio* Genau! Es wird ein entsprechender Vermerk eingetragen. Ein einziger Vermerk (oder mehrere Vermerke) unter der Rubrik "Antecedente Dominial" ist keinesfalls ein Grundbuchauszug (alle bisher gemachten Eintragungen seit der Gründung des Eigentums).
2. Bezüglich "Kein echter Rechtsbegriff": "Dominial" ist nicht einmal ein anerkanntes spanisches Wort, das heißt, es ist nicht einmal im Wörterbuch der RAE aufgeführt. Also: Irgendwelche Notare (wahrscheinlich in Argentinien oder einem angrenzenden Land) erfinden sich einen neuen Begriff. Statt "Antecedentes de Dominio" erfinden sie sich "Antecedente Dominial". Und wenn diese Rubrik im spanischen Grundbuch nicht existiert, darf ich sie nicht übersetzen? Die Lösung ist also wie vor zehn Jahren einfach keine Übersetzung zu geben? Also lass ich diese Rubrik einfach weg?
3. Wenn ein Rechtsbegriff im deutschen Sprachraum nicht existiert, was mache ich dann? Ich als professioneller Übersetzer übersetze diesen Begriff so, dass der Inhalt für einen intendierten Empfänger verständlich ist. -->Weiter im nächsten Beitrag.

Proposed translations

23 hrs
Selected

vorrherige Art des Eigentums

Der Satz "Por ejemplo, si este deriva de un inmueble de mayor extensión..." weist darauf hin, dass hier vermerkt werden muss, wenn die Immobilie beispielsweise Teil eines vertikalen Eigentums war und jetzt zu einem „horizontalen Eigentum“ (Wohnungseigentum) geworden ist. "dominial" leitet sich ganz sicher aus dem Wort „dominio" ab. Wenn sich die Eigentumsverhältnisse von Beginn an nicht verändert haben, bleibt diese Rubrik wohl leer.

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Note added at 23 Stunden (2020-08-30 18:48:20 GMT)
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Ich nehme dem "vorrherige" ein "r" weg :-)
Peer comment(s):

disagree Adrian MM. : Kein echter Rechtsbegriff, selbst wenn es vorherige/s Eigentumsverhältnis/se bedeuten soll. // Nur die Fragestellerin - die bereits die gleiche Frage mit anderer Rechtsschreibung gestellt und beantwortet bekommen hatte - weiß den Inhalt dieses 'Punktes'.
3 hrs
Siehe Diskussion. Auch im spanischen kein echter Rechtsbegriff. Einfach einen existierenden Rechtbegriff benutzen, der mit dem Thema nichts zu tun hat, löst das Problem nicht, sondern führt die Frgestellerin in die Irre.
agree Daniel Gebauer
1 day 14 hrs
Something went wrong...
3 KudoZ points awarded for this answer. Comment: "Danke Martin für die Idee, ich habe den Begriff in bisherige Eigentumsverhältnisse umgewandelt."
-1
1 hr

DEU: Liegenschaftsnachweis AUT: Rechtstitel zum Grundbuchskörper

ohne Antwort geblieben - vielleicht doch nicht.

vgl. in Spanien: una nota simple informativa /office copy entries / Grundbuchauszug und auf Engl. a good or bad root of title Descripción del inmueble:particulars of the land / property
Example sentence:

Bedeutung von root of title im Englisch root of title noun [ U ] LAW, PROPERTY uk us a document that shows that someone owns property, even if it is not registered (= recorded on the official list of the Land Registry)

AUT: Der Grundbuchskörper kann aus einem oder mehreren Grundstücken (Liegenschaften, Parzellen) bestehen.

Peer comment(s):

disagree Martin Kreutzer : Der Kontext: "Es geht um einen Punkt im Grundbuchregister". Also kann es sich hier nicht um einen Grundbuchauszug oder eine "nota simple" handeln. Das wären doch wohl Kopien des ganzen Grundbucheintrags, aber nicht eines einzelnen Punktes.
21 hrs
'Se anotan *los antecedentes* del predio*
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