May 4 06:59
14 days ago
40 viewers *
English term

Procuration

English to German Law/Patents Law (general)
Procuration ist aus einem finnischen Handelsregisterauszug.

Die Zeile ist: XXX XXX (Name) Holder of a Procuration

Dietl/Lorenz sagt, dass es nicht Prokura ist, aber es gibt ein finnisches Prokuragesetz und einen Inhaber einer Vollmacht würde man nicht in das Handelsregister eintragen, nein?

Vielen Dank im Voraus!
Votes to reclassify question as PRO/non-PRO:

Non-PRO (2): Edith Kelly, Björn Vrooman

When entering new questions, KudoZ askers are given an opportunity* to classify the difficulty of their questions as 'easy' or 'pro'. If you feel a question marked 'easy' should actually be marked 'pro', and if you have earned more than 20 KudoZ points, you can click the "Vote PRO" button to recommend that change.

How to tell the difference between "easy" and "pro" questions:

An easy question is one that any bilingual person would be able to answer correctly. (Or in the case of monolingual questions, an easy question is one that any native speaker of the language would be able to answer correctly.)

A pro question is anything else... in other words, any question that requires knowledge or skills that are specialized (even slightly).

Another way to think of the difficulty levels is this: an easy question is one that deals with everyday conversation. A pro question is anything else.

When deciding between easy and pro, err on the side of pro. Most questions will be pro.

* Note: non-member askers are not given the option of entering 'pro' questions; the only way for their questions to be classified as 'pro' is for a ProZ.com member or members to re-classify it.

Discussion

Mit Björn Selbstverständlich wird die Prokura in das Handelsregister eingetragen.
Und wenn es um finnisches Gesellschaftsrecht geht, so hätte ich dazu auch einen Link, besser noch ein Zitat erwartet. Ich habe jetzt Adrian's Links betrachtet und nur einen Glossareintrag ohne Link und einen schweizerischen Begriff ohne Definition gefunden. "holder of procuration" nur auf dieser Grundlage mit "Prokura" zu übersetzen, finde ich etwas schwach. Hatte das vorher niemand bemerkt?
Alles schön und gut... (auch @Cilian) ...nur es gab mal eine Zeit - das ist noch gar nicht so lange her - da wurden Fragen, die in kaum mehr als 2 Minuten beantwortet werden konnten, als Referenz gepostet und gut war's.

Tatsächlich braucht es geschlagene 30 Sekunden oder weniger, um bei Eingabe von "Prokura" + "Handelsregister" + "Deutschland" zu folgendem Ergebnis zu kommen:
"Die Prokura wird zur Eintragung im Handelsregister angemeldet, § 53 Abs. 1 HGB. Die Eintragung ist zwingend, wirkt jedoch nur deklaratorisch, die Handelsregistereintragung ist also nicht Voraussetzung für eine wirksame Prokuraerteilung."
https://www.juracademy.de/handelsrecht-gesellschaftsrecht/pr...

Dazu muss man eigentlich nicht einmal etwas vom Thema wissen (sollte man aber bei Übersetzung?). Deutschland gegen Finnland auszutauschen, um dann zu Haufe geführt zu werden (leider Gateway-Fehler heute; ist bestimmt bald behoben) dauert weitere 30 Sekunden und beantwortet beide Fragen.

Deshalb wollte ich wissen, was das eigentliche Problem ist bzw. warum Dietl/Lorenz hier angeblich etwas Anderes sagt. Wurde beides allerdings gekonnt ignoriert. Dann doch lieber Knobelaufgaben zu Chat-GPT-Prompts =)

Einen schönen Sonntag allerseits
Adrian MM. May 5:
Bevollmächtigte/r wird - im Unterschied zur AB-typsichen Vereinfachung - nicht eigens als Vollmacht im Handelsregister eingetragen.
@BV Ja genau, einfach ein Bevolllmächtigte/r; mehr braucht man eigentlich nicht;
Hallo Bernhard Ich verstehe deine Frage irgendwie nicht ganz.

Spanische ProZ-Frage zuerst:
https://www.proz.com/kudoz/english-to-spanish/law-general/58...

Also bevollmächtigt. Hier ein Beispiel, wie das aussieht, für alle: https://www.martela.com/serve/trade-register

In Deutsch:
"Frage: Was bedeutet 'ppa.'?
Bei 'ppa.' handelt es sich um die Abkürzung für die Unterschriftenvollmacht 'per prokura'. Die Prokura eines Mitarbeiters wird im Handelsregister eingetragen.

Das 'ppa.' muss handschriftlich erfolgen

Nach §51 HGB hat der Prokurist in der Weise zu zeichnen, dass er der Firma seinen Namen mit einem die Prokura andeutenden Zusatz beifügt."
https://www.sekada.de/organisation/recht-im-sekretariat/arti...

Vgl. https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__51.html

Warum nicht ins Handelsregister? Vielleicht sehe ich etwas gerade nicht. Hier das Ganze von Haufe erklärt; sollte helfen:
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/f...

Grüße

Proposed translations

+2
1 hr
Selected

die Prokura

Dietl/Lorenz sagt, dass es nicht Prokura ist -> falsch! es handelt hier um 'Finnenglisch' bzw. 'Swenglish', aber es gibt ein finnisches Prokuragesetz -> na, klar! und einen Inhaber einer Vollmacht würde man nicht in das Handelsregister eintragen? nein -> doch: ist - wie aus Handelsregisterauszügen zu ersehen und ins eng. zu übersetzen ist - in (fast) jedem deutschsprachigen Land wie z.B. die Schweiz / Lichteinstein usw. ganz üblich.

Ob 'company secretary' einem/r Prokurist/in entspricht ist eine andere Frage, daß bereits vor Jahren seinerzeit angestellte deutsche Übersetzer/innen in unserem Londoner Übersetzungsbüro immer wieder gestellt haben.
Example sentence:

Die Eintragung der Prokura ins Handelsregister ist eine Ordnungsvorschrift und dient zur Information der Allgemeinheit.

Peer comment(s):

agree Kim Metzger : Oder Bevolllmächtigung
7 hrs
Danke and thanks, Kim. Only problem is that, again, Bevolllmächtigung might be stated as a one-off in the Satzung : Articles of (AmE) Incorporation / (BrE) Association or where appropriate, of Partnership but not in my experience at the Handelsregister.
agree Regina Eichstaedter : auch Prokurist, aber hier geht es wohl um die Bevollmächtigung, nicht um die Person
8 hrs
Danke, Regina- siehe obige Stellungnahme zu Kim: u.zw. Bevollmächtigung wird im Vergleich zur Prokura erfahrungsgemäß als 'one-off' = Provisorium *nicht* eigens auszugsweise, allerdings im DE, AT, CH, LI, Lux, BE-Ost usw. Handelsregister eingetragen..
Something went wrong...
4 KudoZ points awarded for this answer. Comment: "Vielen Dank für die Hilfe!"
+1
5 hrs

Prokura (Handlungsvollmacht, Beauftragt, Bevollmächtigt)

Die in den jeweiligen Ländern definierten Vollmachten von (General-)Bevollmächtigen unterscheiden sich mehr oder weniger voneinander und sind deshalb nicht immer synonym und 1 : 1 übersetzbar:

Prokura (Re, no equivalent) 'Prokura' §§ 48ff HGB
- Power of procuration (abbreviation 'p.p.' preceding signature of holder)
- full commercial authority
- general commercial power of attorney (or representation)
Prokura erteilen (Re) / to grant power of procuration
Prokura entziehen (Re) / to withdraw power of procuration
Prokurist (Re, no equivalent) 'Prokurist' $ 51 HGB
- Holder of a general commercial power of attorney
Attorney-in-fact /
(Re) Stellvertreter (ie. Weiter als Vertreter nach $ 164 BGB; syn, private attorney, agent, qv)
(Re) Beauftragter, Bevollmächtigter
(Schäfer, Wirtschaftswörterbuch)

Procuration (from Latin procurare 'to take care of') is the action of taking care of, hence management, stewardship, agency. The word is applied to the authority or power delegated to a procurator, or agent, as well as to the exercise of such authority expressed frequently by procuration (per procurationem), or shortly per pro., or simply p.p.[
The correct usage is the subject of some debate. It has been understood as both "through the agency of" and "on behalf of".
:
A common usage of per procurationem in the English-speaking world occurs in business letters, which are often signed on behalf of another person. For example, given a secretary authorized to sign a letter on behalf of the president of a company, the signature takes the form:
p.p. Secretary's Signature
President's Name

or
President's Name
p.p. Secretary's Signature

Commonly in practice, an alternative form is used:
Secretary's Signature
p.p. President's Name

In German-speaking countries, ppa. (per procura autoritate) indicates that the person signing the document has special authority according to commercial law to sign documents in the name and on behalf of the company that a normal employee or representative of the company does not have.
https://en.wikipedia.org/wiki/Procuration

Prokura er en fuldmagt, som legitimerer fuldmægtigen (kaldet prokuristen) til at handle for virksomheden i alle forhold, der hører til den normale drift, og til i øvrigt at forpligte virksomheden med visse begrænsninger
https://da.wikipedia.org/wiki/Prokura
Übersetzung: Eine Prokura ist eine Vollmacht, die den Bevollmächtigten (genannt Prokurist) legitimiert, im Namen des Unternehmens in allen Angelegenheiten, die den normalen Geschäftsbetrieb betreffen, zu handeln und das Unternehmen auch sonst mit bestimmten Einschränkungen zu binden.

Prokura är en typ av bolagsrättslig fullmakt vilken får utfärdas av näringsidkare. Det är inte tillåtet att utfärda prokurafullmakt i ett aktiebolag. I aktiebolag kan i stället en generalfullmakt utfärdas. En sådan fullmakt ger emellertid inte fullmäktigen samma behörighet som styrelsen utan är mer begränsad till sitt omfång.
Übersetzung: Eine Prokura ist eine gesellschaftsrechtliche Ermächtigung, die von Gewerbetreibenden erteilt werden kann. In einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung darf keine Vollmacht ausgestellt werden. In einer GmbH kann stattdessen eine Generalvollmacht ausgestellt werden. Eine solche Vollmacht verleiht dem Bevollmächtigten jedoch nicht die gleichen Befugnisse wie dem Vorstand, sondern ist in ihrem Geltungsbereich stärker eingeschränkt

Prokura eli nimenkirjoitusoikeus on tyypillisesti yritysmuotoisessa liiketoiminnassa käytetty tapa antaa yrityksen henkilökunnalle valtuuksia toimia yrityksen nimissä.
Valtuus voi olla niinkin laaja kuin nimenkirjoitusoikeus yrityksen nimissä, mutta kansainvälisesti sitä käytetään myös tarkoittamaan tilannetta, jossa esimerkiksi sihteerillä on oikeus allekirjoittaa papereita esimiehensä puolesta. Prokuraa käytettäessä allekirjoittajaksi merkitään varsinainen allekirjoittaja (esimerkiksi yhtiö tai sihteerin esimies) ja hänen "puolestaan" (pp.[1], lat. per procuram) prokuristi esimerkiksi seuraavasti:
Yritys Oy
Anna Päällikkö
puolesta, Sulo Sihteeri
Automatische Übersetzung (nicht geprüft): Eine Prokura oder Handlungsvollmacht wird in der Regel im Unternehmensgeschäft verwendet, um den Mitarbeitern eines Unternehmens die Befugnis zu erteilen, im Namen des Unternehmens zu handeln.
Die Vollmacht kann so weit gefasst sein wie das Recht, im Namen des Unternehmens zu unterschreiben, aber international wird sie auch verwendet, um eine Situation zu bezeichnen, in der z.B. eine Sekretärin das Recht hat, Papiere im Namen ihres Vorgesetzten zu unterzeichnen. Bei der Verwendung der Prokura ist der Unterzeichner der eigentliche Unterzeichner (z.B. das Unternehmen oder der Vorgesetzte des Sekretärs) und der Prokurist "in seinem Namen" (pp.[1], lat. per procuram) wird z.B. wie folgt angegeben:
Yritys Oy
Anna Päällikkö
puolesta, Sulo Sihteeri
Note from asker:
Vielen Dank für die Hilfe!
Peer comment(s):

agree Renate Radziwill-Rall
2 hrs
Danke!
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